Laizismus (genauer: Laizität) ist eine im 19. Jahrhundert in Frankreich entstandene Bezeichnung, die religionsverfassungsrechtliche Modelle beschreibt, denen das Prinzip strenger Trennung zwischen Religion und Staat zugrunde liegt.
Laizistische Staaten
Bei folgenden Staaten ist der Begriff „Laizismus“ in der Verfassung verankert:
- Albanien
- Aserbaidschan (Artikel 7 der Verfassung von 1995)
- China
- Ecuador (Artikel 1 der Verfassung von 2008)
- Frankreich (Artikel 1 der Verfassung von 1958); Trennung von Staat und Kirche durch ein Gesetz von 1905
- Indien
- Japan (Artikel 20 und 89 der Verfassung von 1947, im Artikel 28 der alten Meiji-Verfassung von 1889 nur nominell)
- Korea (Süd) (Artikel 20 der Verfassung der Republik Korea)
- Kosovo
- Kuba (seit 1959)
- Mexiko (Artikel 3 der Verfassung von 1917)
- Nordzypern (u. a. Präambel und Art. 71 der Verfassung von 1983)
- Portugal (Artikel 41, Absatz 4 der Verfassung von 1976)
- Tschechien (Artikel 3 der Liste von Grundrechten und Freiheiten wie zweimal interpretiert vom Verfassungsgericht (sp. zn. III. ÚS 136/2000, sp. zn. Pl. ÚS 6/02))
- Türkei (Artikel 2 der Verfassung von 1924)
- Uruguay (Artikel 3 der Verfassung von 1964)
Allerdings weisen diese Staaten markante Unterschiede in der Ausprägung und Umsetzung des Laizismus auf.
Tschechien, Frankreich und Portugal sind die einzigen ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nach laizistischen Staaten der Europäischen Union. Am 9. Dezember 1905 wurde in Frankreich die sogenannte Loi Combes verabschiedet. Dieses Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat realisierte in Frankreich das heute noch geltende Prinzip der vollständigen Trennung von Religion und Staat. Das Gesetz galt zwar vor allem der katholischen Kirche, doch wurden aus Gründen der Neutralität in diese Regelung die anderen Konfessionen einbezogen. Allerdings ist in Portugal sowie in beiden elsässischen Départements und dem lothringischen Département Moselle in Frankreich die Umsetzung des Laizismus durch in Konkordaten (Staatskirchenverträge) vereinbarte Rechte der römisch-katholischen Kirche unvollständig.
In der Türkei wird der Laizismus als „Unterordnung der Religionsausübung unter den Staat“ interpretiert, da die islamischen Imame vom Staat ausgebildet werden und dieser durch das Amt für Religiöse Angelegenheiten enge inhaltliche Vorgaben für deren Arbeit macht.
Säkulare Staaten und kirchliche Tradition
Viele westliche Staaten sind zwar nicht nach ihrer Verfassung explizit laizistisch, praktizieren jedoch in unterschiedlichem Ausmaß die Trennung von Staat und Religion(en) und so die Neutralität des Staates in religiösen und weltanschaulichen Belangen. In diesem Sinne gelten die meisten Staaten in Afrika, Amerika, Ozeanien und Europa als säkular.
Der Katholizismus akzeptiert seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine relative Laizität des Staates und der weltlichen Sachbereiche (vgl. Gaudium et Spes, 1965), hält aber an seinem geistlichen Absolutheitsanspruch fest. Den evangelischen oder orthodoxen Staatskirchen ist eine Anerkennung des Laizismus eigentlich nicht möglich; sie gelingt nur auf dem theologischen Umweg über den traditionellen „Gehorsam des Christen“ gegenüber jedweder Obrigkeit (Röm 13,1 EU), also auch der säkular-demokratischen. Die evangelischen Freikirchen haben das Staatskirchentum immer abgelehnt, also aus religiöser Perspektive die Religionsfreiheit gutgeheißen, und begrüßen daher auch die jüngere Selbstkorrektur der katholischen Position.
Quellen
Seite „Laizismus“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 5. Mai 2016, 05:31 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Laizismus&oldid=154108090 (Abgerufen: 1. Juni 2016, 06:46 UTC)